Geändertes Tierschutzgesetz – Was ist neu?

Geändertes Tierschutzgesetz – Was ist neu?

Thorben Wengert  / pixelio.de

Das Tierschutzgesetz ist geändert worden und ab dem 13. Juli 2013 in Kraft getreten. Die Änderungen beziehen sich zum größten Teil auf das Versuchstierwesen. Auch § 11 ist um Bestimmungen in Bezug auf das Versuchstierwesen ergänzt worden. Allerdings wurden für das Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren auch Änderungen in das Gesetz geschrieben, bzw. wurden die konkreten Bestimmungen in § 11, z.B. die zum Sachkundenachweis, durch Verordnungsermächtigungen ersetzt.

Informationspflicht für Zoofachhändler
Der Zoofachhandel ist ab dem 1. August 2014 verpflichtet, Kunden, denen er erstmalig ein Tier einer bestimmten Art verkauft, eine schriftliche Information über die tierschutzgerechte Haltung mitzugeben.

Sachkundenachweis für Tierbörsen
Bis zum Erlass und Inkrafttreten der entsprechenden Verordnungen bleiben die Bestimmungen des bisherigen § 11 mit einer Ausnahme gültig. Die Ausnahme bezieht sich auf Börsen, für die ab dem 1. August 2014 ebenfalls eine verantwortliche Person mit Sachkundenachweis Voraussetzung für Erlaubniserteilung ist (siehe § 21). Insbesondere die Durchführung von kommerziellen Tierbörsen dürfte damit erschwert werden.

Zum Download: Änderungen im Tierschutzgesetz

Link zur hilfreichen Kommentierung des Gesetzes: ZZF

 

Text: ZZF

Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

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Christian

Hallo

“eine schriftliche Information über die tierschutzgerechte Haltung mitzugeben.”

Wie kann so eine schriftliche Information aussehen? Ist das einfach ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz oder muss es ganz speziell auf die Art zugeschnitten sein?

mfg

Christian

Verena

Hallo, das ist doch eine Farce… wir haben keine gesetzlichen Haltungsregelungen, da kann doch jeder drauf schreiben, was er will. Sieht in meinem Fall leider so aus, daß fast alle Salmler in 60 cm passen, Zwerfadenfische in 60cm und mind, 5 Tiere, Rüsselbarben/ Denisonbarben mind. 5 und in 100 cm , Goldfische zu 5. in 200 Liter und so weiter… Wasserwerte umfassen dann die gesamte Spannbreite, zum Futter etc. nichts… eigentlich nur wenige “Datensätze”, mit ausgetauschten Fischnamen. Würde ich danach beraten, dann erginge es einer Menge Fsiche seeehr schlecht! Hier war der Gedanke löblich, aber die Umsetzung ist leider mehr… Weiterlesen »

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