Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) rät von Reisemitbringseln aus der Tier- und Pflanzenwelt ab / Strenge Handelsverbote bei geschützten Tierarten / Streunende Hunde und Katzen müssen bei der Einfuhr gegen Tollwut geimpft sein
Wer verreist, bringt als Erinnerung gerne ein Andenken mit. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) weist jedoch darauf hin, dass zahlreiche beliebte Reisemitbringsel aus der Tier- und Pflanzenwelt dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und damit strengen Handelsverboten unterliegen. Oft werden diese auf Märkten, am Strand und in Antikgeschäften am Urlaubsort offen zum Kauf angeboten. „Das ist illegal, denn es gelten Tierschutz- und Tierseuchengesetze ebenso wie internationale Artenschutzbestimmungen“, warnt Norbert Holthenrich, Präsident des ZZF. „Der illegale Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren macht die biologische Vielfalt auf der Erde ärmer.“ Auch viele ungeschützte Tiere und Pflanzen sind durch den Souvenirhandel bedroht. Laien können in der Regel nicht beurteilen, ob es sich um eine geschützte Art handelt oder nicht.























