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Tier- & Artenschutz

Tier- & Artenschutz

Das Wohlbefinden der Tiere liegt jedem Aquarianer am Herzen. Auch wenn das Interesse an den Aquarienbewohnern groß ist, gilt es die natürlichen Lebensräume der Tiere zu schützen und diesen im Aquarium die bestmöglichen Bedingungen zu bieten. Die Haltung geschieht nicht um jeden Preis.

Damit in den heimischen Aquarien Fische und Wirbellose schwimmen können, müssen vorab zahlreiche Prozesse stattfinden. Dafür sind einheitliche Vorgaben notwendig, die dem Halter und auch den gewerblichen Partizipanten des Prozesses Hilfestellungen an die Hand geben.  Der Stellenwert der Tiere in unserer Gesellschaft erlaubt es, dass für sie bereits eigene Gesetzte und Verordnungen erlassen wurden, die zu deren Schutz dienen.

Aber nicht nur der Handel, sondern besonders die Tierhalter, die den zeitlich größten Einfluss auf das Tier haben, sollten die Bedürfnissen ihrer Pfleglinge kennen und den Kauf und von ihnen überlegt vornehmen. Die Informationsbeschaffung über die Anforderungen und Bedürfnisse sollte aus dem Verantwortungsbewusstsein eines jeden Tierhalters heraus bereits vor dem Erwerb des Tieres geschehen. Auch der Fach- und Großhandel wirkt dabei aktiv mit. Zahlreiche Informationsbroschüren, Unterlagen und Beratungsgesprächen vermitteln notwendiges Wissen und Tipps, die ergänzend zur eigenen Informationsbasis herangezogen werden können. Nicht zuletzt aus Rücksicht auf die Natur werden schon heute im Fachhandel, zum Schutz der natürlichen Bestände, bereits Nachzuchten angeboten.

Nachfolgend werden wir dir einen kurzen Überblick mit einer kurzen Beschreibung über die zahlreichen Bestimmungen geben:

Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz (TSchG) geregelt. Daraus ergibt sich die Pflicht, im Umgang mit Tieren im Interesse ihres Wohlbefindens die geltenden Vorschriften einzuhalten. Dies gilt beim Transport ebenso wie bei der vorübergehenden Haltung im Zoofachhandel und für die dauerhafte Haltung. Es ist die Pflicht des Zoofachhandels, für eine tiergemäße und artgerechte Pflege der in seiner Obhut befindlichen Tiere Sorge zu tragen. Darüber hinaus liegt es in seiner Verantwortung, durch entsprechende Beratung und weitergehende Informationen auf die tierschutzgerechte Haltung und Pflege durch Tierhalter hinzuwirken. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) werden Gutachten / Leitlinien über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Außerdem setzt sich das Ministerium auf EU-Ebene und international für bessere Tierschutzstandards – auch bei Transporten – ein.  Als verbindlich anzusehen sind auch die entsprechenden Leitlinien der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT).
Artenschutz – Was ist das?
Zahlreiche nationale und internationale Bestimmungen haben das Ziel, die natürlichen Lebensräume sowie die wildlebenden Tiere und Pflanzen zu schützen. Mit den folgenden Zeilen werden die für den Zoofachhandel in Deutschland relevanten Natur- und Artenschutzbestimmungen vorgestellt.Viele Details dazu, findest du hier.
Was regelt das Tierschutzgesetz (TSchG)?
 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/tierschg/ 
 http://www.bmel.de/DE/Tier/1_Tierschutz/tierschutz_node.html
Tierschutztransport-Verordnung
Mit der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) wird der Schutz der Tiere beim Transport umfassend und detailliert geregelt. Gleichzeitig dient die Verordnung vom 11. Februar 2009 der Umsetzung der Richtlinie 91/496/EWG zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren. Abschnitt 4 der TierSchTrV umfasst besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren (u.a. § 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere).

 

Quelle: http ://bundesrecht.juris.de/tierschtrv_2009/ 
Heidelbergerbeschlüsse
Mitglieder des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) sind darüber hinaus der Selbstbeschränkung im Handel mit Heimtieren verpflichtet. ZZF-Mitglieder stellen das Wohlbefinden des Tieres in den Mittelpunkt. Sie sind darauf bedacht, Tiere nicht nur optimal zu halten und zu präsentieren, sondern auch – und vor allem – diese dem Kunden mit der entsprechenden Beratung ans Herz zu legen.Weitere Informationen hierzu, findest du hier.

 

Quelle: http://www.zzf.de/verband/leitbild/heidelberger-beschluesse.html
TVT Checkliste Zierfischhaltungen 
Wichtig für den Zoofachhandel ist die nachfolgend abgedruckte Checkliste zur Überprüfung von Zierfischhaltungen im Zoofachhandel (Merkblatt Nr. 37), herausgegeben vom Arbeitskreis 8 (Zoofachhandel) der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Anhand dieser Checkliste überprüft das zuständige Veterinäramt die Zierfischhaltung im Zoofachhandel. Das Merkblatt befindet sich derzeit in Überarbeit; Zoofachhändler sind gehalten, sich über den aktuellen Stand der TVT-Merkblätter und -Checklisten zu informieren.
Weitere Informationen findest du hier: TVT
Quelle: http://www.tierschutz-tvt.de/merkblaetter.html
§11 Sach- und Fachkundeachweis
Der Handel mit Heimtieren ist zulassungspflichtig. Wer ein Zoofachgeschäft eröffnen möchte, muss gemäß TSchG § 11 Abs. 3 bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Genehmigung einholen. Die in einem Zoofachgeschäft für die Tiere verantwortliche Person ist verpflichtet, gegenüber dem örtlichen Veterinäramt ihre langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den handelsrelevanten Heimtierarten nachzuweisen.
Weitere Informationen hierzu, findest du hier.
Gutachten über Mindestanforderungen – Haltung von Zierfischen (Süßwasser)
Gutachten des BMELV über die Anforderungen an die Haltung von Zierfischen, die mindestens eingehalten werden sollen (Stand: 30. Dezember 1998). Dieses Gutachten wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erarbeitet und ist verbindlich für die vorübergehende Haltung im Zoofachhandel und die dauerhafte Haltung zu Hause.
Weitere Informationen hierzu, findest du hier.

Bildquelle: GG-Berlin / pixelio.de

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