
Am 4. Januar wurde eine neue Positivliste der IBAMA (Brasilianisches Institut für Umwelt und erneuerbare Ressourcen) für den Export von Wildfängen aus Brasilien veröffentlicht und mit diesem Datum gleichzeitig in Kraft gesetzt. Die neue Liste umfasst 725 Arten, die für den Export freigegeben sind. Alle nicht aufgeführten Arten sind somit vom Export ausgenommen und stehen unter Schutz.
Die neue Liste umfasst deutlich mehr Arten als zuvor, vor allem viele kürzlich erst neu beschriebener Arten, was sehr erfreulich ist, doch genau so sind auch Arten herausgenommen worden – darunter leider der LDA 25. Diese Art – auch bekannt als Pitbull-Harnischwels oder mit wissenschaftlichem Namen Parotocinclus jumbo – gelangte in Deutschland vor allem in den letzten Jahren aufgrund ihrer hervorragenden Qualitäten als Algenfresser zu immer größerer Beliebtheit. So lange der LDA 25 nicht auf der Positivliste steht, wird es jedoch von nun an keine weiteren Importe mehr geben. Auf Nachfrage antwortete ein brasilianischer Exporteur, dass die Kontrollen durch die IBAMA seit der Veröffentlichung stark zugenommen haben und natürliche keine Ausnahmen zulassen. Ein Verstoß gegen die Auflage wird mit einem Bußgeld von 420 USD plus 4 USD pro Fisch bestraft.
Doch kann der LDA 25 wirklich nicht mehr gehandelt werden?
Einigen Aquarianern ist bereits die Nachzucht geglückt, wie das Video von Aquarien Dietzenbach eindrucksvoll zeigt. Hier wurde ein Embryo des Pitbull-Harnischwelses unter dem Mikroskop gefilmt. Es ist nicht nur der Herzschlag zu sehen, sondern auch wie Blut durch das Herz gepumpt wird. Ein spannender Moment ist, wenn der Embryo seine erste Bewegung macht. Den entsprechenden Zuchtbericht findet ihr auf unserer Seite hier.
Wir hoffen sehr, dass es bald viele weitere dieser Nachzuchten in Deutschland geben wird, sodass der Pitbull-Harnischwels in unseren Aquarien erhalten bleibt!

























