Synonym:
Herkunft: Südamerika
Beschreibung:
Brittanichthys myersi wird nur selten gehandelt. Dieser kleine Salmler erreicht ausgewachsen eine Länge von nur 3-4 cm. Charakteristisch ist der rote Streifen, der vom Körperende bis zur Schwanzwurzel reicht. Ein roter Fleck ist auf der Bauchunterseite zu sehen. Die Körperform ist länglich.
Der Lebensraum dieser Art ist das Süßwasser, deren Wasserwerte den oben genannten Angaben entsprechen sollten. Mit im Handel erhältlichen Messsets können die Werte leicht überprüft werden. Grundsätzlich sollte der Nitratgehalt nicht höher als 20 mg/l und der Nitritgehalt nicht höher als 0,1 mg/l sein. Teilwasserwechsel im Abstand von 1-2 Wochen sind notwendig, um Frischwasser zuzuführen und die Keimdichte zu senken.
Bei der Aquarieneinrichtung ist darauf zu achten, ausreichend Schwimmraum zur Verfügung zu stellen. Eine Randbepflanzung mit Steinen und Wurzeln schafft Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten und erhöht das Wohlbefinden der Tiere. Für die technische Ausstattung wird ein dem Wasservolumen angepasster Filter, eine Heizung und eine tagsüber eingeschaltete Beleuchtung benötigt.
Diese Tiere können gut mit anderen friedlichen Arten vergesellschaftet werden, die ähnliche Ansprüche an die Wasserwerte stellen. Da es sich um eine sehr kleine Art handelt, sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass die Vergesellschaftungspartner die Salmler nicht als Beute ansehen.
Endlänge: 3-4 cm, Sozialverhalten: friedlich
Temperatur: 24-28°C pH: 5-6 KH: GH: 5 bis 10° dGH Leitwert:Ernährung:
Die Fütterung sollte täglich erfolgen. Als Allesfresser kann dieser Art sowohl pflanzliches Trockenfutter, als auch Frostfutter wie gefrorene Mückenlarven oder Artemia gereicht werden. Um die richtige Menge zu finden, sollte etwa 10 Minuten nach der Fütterung kontrolliert werden, ob die Tiere alles aufgenommen haben, denn durch Futterreste kann die Wasserqualität stark gemindert werden.
Besonderheiten:
Die Angabe für die Aquariengröße richtet sich nach den Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Diese erlaubt bei besonders kleinen Arten eine Abweichung von der Mindestgröße.
Quelle: G. Höner – Zierfischgroßhandel