Die therapeutische Versorgung von Zierfischen oder anderen Zierwassertieren muss sichergestellt bleiben. So sollte der Entwurf des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) dringend berücksichtigen, dass eine Therapie von Parasitosen bei Zierfischen und anderen Zierwassertieren wie Zwerggarnelen, Teichmuscheln, Kopffüßern oder Wasserschnecken auch in Zukunft möglich bleibt, damit die Tiere nicht leiden oder sterben. Der zum Redaktionsschluss vorliegende Entwurf des TAMG (siehe §27 TAMG in Verbindung mit Artikel 104 der Verordnung (EU) 2019/6 zum Einzelhandel mit Tierarzneimitteln im Fernabsatz) stellt jedoch eine drastische und unverhältnismäßige Einschränkung der Therapiefreiheit von Spezialisten dar.
Gerade für Tierärzte, die Zierfische oder andere Zierwassertiere behandeln und nicht flächendeckend in Deutschland vorhanden sind, stellt die Öffnung des Fernabsatzes von Tierarzneimitteln eine dringend notwendige Möglichkeit dar, Therapielücken zu schließen und dem Tierschutz gerecht zu werden. Spezielle TAM, die zumeist umgewidmet verabreicht werden müssen, sind nicht beim ortsansässigen Tierarzt oder in der Apotheke vor Ort erhältlich und sollten daher auch zugesandt werden können.
Zudem müssen wichtige Wirkstoffe wie beispielsweise Formaldehyd ad us.vet. ausdrücklich zugelassen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Wirkstoff außerhalb jeglicher tierärztlichen Kontrolle illegal angewendet wird, da der Einsatz dieses Wirkstoffes unter Umständen alternativlos ist.
Der ZZF hat eine Stellungnahme der Bundestierärztekammer (BTK) mit unterschrieben, der am 22. März 2021 an die Bundesministerinnen und Bundesminister Julia Klöckner, Christine Lambrecht und Jens Spahn geschickt wurde.
Hier der Brief zum Download.