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Einfuhr- und Vermarktungsverbot für Apfelschnecke – Pomacea

Von Matthias Wiesensee 1 Minute Lesezeit

Am 10.11. wurde im Amtsblatt der EU der DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. November 2012 hinsichtlich Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung der Gattung Pomacea (Perry) in die EU und ihrer Ausbreitung in der EU (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 7803) (2012/697/EU) veröffentlicht.

Danach gilt ein Einfuhr- und Verbreitungsverbot für alle Apfelschneckenarten der Gattung Pomacea in der EU! Diese Schnecken sind im Mitgliedsland Spanien ausgewildert und verursachen in den dortigen Reisfeldern große Schäden!

Was bedeutet dieses für unser Hobby? Auch einige „bunten“ Arten dieser Gattung, die bei uns Aquarianern beliebt sind, umschließt dieses Verbot. Zudem müssen die Wasserpflanzen, die in die EU eingeführt werden, nachweislich frei von Schnecken dieser Gattung sein und werden in den Ausfuhrländern entsprechend behandelt. Daher ist es ratsam neue Pflanze vorab einige Tage zu wässern, um derartige Stoffe nicht, sofern überhaupt vorhanden, in das Aquarium einzubringen.

Da dieser Beschluss sich an die Mitgliedsstaaten der EU richtet, gilt es die nationalen Beschlüsse oder Verordnungen abzuwarten, die einen Handel und die Verbreitung bei uns in Deutschland näher beschreiben.

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