Zebrawels (L46, Hypancistrus zebra) jetzt durch CITES geschützt

Zebrawels (L46, Hypancistrus zebra) jetzt durch CITES geschützt

Der Zebrawels (L46, Hypancistrus zebra) ist ein beliebter Aquarienfisch aus dem Rio Xingu in Brasilien. Auf der letzten CITES-Konferenz in Panama (Ende November 2022) wurde beschlossen, den Zebrawels oder L46 in Anhang 2 (PDF) des internationalen Abkommens zum Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen aufzunehmen. Dadurch wird es für Halter und Züchter dieser Fische wichtig, einige gesetzliche Grundlagen zu kennen, um sich künftig nicht strafbar zu machen. (Artikel auf Aqualog.de)

Seit 23.02.2023 neue Regeln für Handel mit Zebrawels

Die Halter und Züchter von Zebrawelsen müssen nun einige Regeln beachten, um legal mit diesen Fischen umzugehen. Für die Einfuhr in die EU ist ein CITES-Exportdokument vom Versendungsland zwingend erforderlich. Die Handelsbeschränkungen betreffen sowohl Wildfänge aus Brasilien als auch Nachzuchten aus anderen Herkunftsländern (Podcast mit einem Züchter aus Indonesien).

Hintergründe

Der Zebrawels (L46, Hypancistrus zebra) wurde Ende der 1980er wissenschaftlich beschrieben. Er lebt im tiefen Wasser der Stromschnellen des Rio Xingu. Durch den Bau des Wasserkraftwerks Belo Monte ist der natürliche Lebensraum stark gefährdet. Deshalb wurde er auf der letzten CITES-Konferenz in Panama im November 2022 in Anhang 2 des internationalen Abkommens zum Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen aufgenommen.

Wer ist zuständig?

In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie die einzelnen Bundesländer für die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA=CITES) zuständig. Auf der Website des BfN finden Sie ausführliche Informationen zu grundsätzlichen und speziellen Themen auf diesem Gebiet.

Quelle: Andreas Jekel – geophagus.de

Was ist CITES?

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), im Deutschen als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), ist eine internationale Vereinbarung zwischen Regierungen, die darauf abzielt, dass der internationale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht deren Überleben gefährdet. Die Aufnahme des Zebrawels in Anhang bedeutet, dass sein internationale Handel streng kontrolliert wird und nur mit einer Genehmigung möglich ist. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten. Je gefährdeter die Art, desto strenger die Handelsbeschränkungen.

Quellen:

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