Eine Änderung des Verpackungsgesetzes verbietet es voraussichtlich ab Januar 2022, Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern in Verkehr zu bringen. Dünnere Plastiktüten, so genannte Hemdchen- oder Knotenbeutel, sind als Transportbeutel für stückweise verkauftes Obst und Gemüse weiterhin erlaubt, ebenso dickere Plastiktüten mit einer Wandstärke über 50 Mikrometern.
Erlaubt bleiben deshalb auch die üblichen Transportbeutel für Zierfische: Sie haben normalerweise eine Wandstärke zwischen 60 und 100 Mikrometern. Die Gesetzesänderung betrifft die im Zoofachhandel beliebten und vielfach eingesetzten Beutel also nicht.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 26. November 2020 für das Verbot gestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verpackungsgesetzes (19/16503) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (19/24732) zugrunde. Der Bundesrat muss es noch abschließend beraten. In Kraft treten soll es dann zum 1. Januar 2022.
- Die aktuelle Information des Bundestags zur Änderung findet sich hier: Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt für Verbot leichter Plastiktüten
- Drucksache 19/16503: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes