Die erwartete Änderungsverordnung zur EU-Artenschutzverordnung, mit der die Beschlüsse der letzten CITES-Vertragsstaatenkonferenz im EU-Recht umgesetzt werden, ist gestern im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Unter anderem wurden der Graupapagei (Psittacus erithacus) und der Himmelblaue Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi) in den Anhang A übernommen.
Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch die zuständige Vollzugsbehörde importiert werden. Je nach Anhangszugehörigkeit ist die Erteilung der Genehmigung an unterschiedliche Kriterien geknüpft. Auch Nachzuchten von Tieren in Anhang A dürfen grundsätzlich nur vermarktet werden, wenn die zuständige Behörde diese Vermarktung ausdrücklich durch Erteilung einer Ausnahme vom Vermarktungsverbot erlaubt hat.
Aufgrund der Änderungsverordnung wird sich der bürokratische Aufwand für Züchter erhöhen. Um die Arten als Heimtiere zu erhalten, sollte die Branche die Nachzucht jedoch weiter fördern. Ginge die Zahl der Zuchttiere zurück, könnte es zu Inzuchtdepressionen kommen. Der ZZF wird an die zuständigen Behörden appellieren, den bürokratischen Aufwand so weit wie rechtlich möglich zu vereinfachen und die Gebühren auf das unumgängliche Minimum zu beschränken.
Weiterführende Links: EU-Verordnung & BfN-Regelungen
Quelle: ZZA-Online