Die EU-Kommission hat nun die Liste mit 37 invasiven Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht, für die ab sofort ein Handels- und Importverbot gilt. Ein Erwerb durch Hobbyhalter, Zoos, Garten- und Teichbesitzer ist dann nicht mehr möglich. Tiere, die sich bereits in menschlicher Obhut befinden, dürfen weiter gehalten werden, jegliche Reproduktion ist jedoch verboten. Die Durchführungsverordnung 2016/1141 der EU-Kommission ist in der heutigen Ausgabe L 189 des EU-Amtsblattes veröffentlicht worden. Zu der Verordnung geht es hier.
Eine Liste der investiven Tier- und Pflanzenarten mit den deutschen Artbezeichnungen finden Sie hier.
Die zugrunde liegende EU-Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates finden Sie unter:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1468496533262&uri=CELEX:32014R1143
Von besonderer Bedeutung für den Handel ist dabei Artikel 32, für den Zoofacheinzelhandel insbesondere Abs. 2: „Der Verkauf oder die Übergabe lebender Exemplare an nichtgewerbliche Nutzer ist ein Jahr lang nach der Aufnahme der Art in die Unionsliste erlaubt, sofern die Exemplare unter Verschluss gehalten und befördert und alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um eine Fortpflanzung oder ein Entkommen auszuschließen.“