ZZF fordert den konsequenten Vollzug der Tierschutzgesetze

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ZZF fordert den konsequenten Vollzug der Tierschutzgesetze
Zu einem respekt- und verantwortungsvollen Umgang mit Heimtieren gehört eine tiergerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege der Tiere.  Copyright: WZF
Zu einem respekt- und verantwortungsvollen Umgang mit Heimtieren gehört eine tiergerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege der Tiere.
Copyright: WZF

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) kommentiert Berichterstattung über tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von Heimtieren in Großhandelsunternehmen / ZZF fordert EU-Haltungsstandards

Das ARD-Politikmagazin “Report Mainz” (14.4.) und das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” (11.4.) haben in dieser Woche über tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von Heimtieren in einigen Zulieferbetrieben des deutschen Zoofachhandels berichtet. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) kommentiert die gezeigten Zustände, die in deutschen und ausländischen Großhandelsbetrieben heimlich gefilmt wurden: “Die in den Bildern und Filmausschnitten gezeigten Bedingungen für die Haltung von Kleintieren sind schockierend und weder mit dem Grundsatzprogramm des ZZF noch mit dem deutschen Tierschutzgesetz vereinbar”, erklärt Claas Sascha Züpke, stellvertretender Vorsitzender der ZZF-Fachgruppe Heimtierzucht und -großhandel. Zu einem respekt- und verantwortungsvollen Umgang mit Heimtieren gehöre eine tiergerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege der Tiere.

Züpke widerspricht jedoch dem in der Berichterstattung genannten Zitat der baden-württembergischen Landestierschutzbeauftragten Dr. Cornelie Jäger, dass der Heimtierhandel ein “grauer Markt” sei: “Nach dem deutschen Tierschutzgesetz gelten für Großhandelsbetriebe dieselben Regeln für die vorübergehende Haltung von Heimtieren wie für Zoofachhandelsunternehmen, wie zum Beispiel das ‘Gutachten für Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren’ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Darüber hinaus unterliegen sowohl gewerbliche Heimtierzuchtbetriebe als auch Tiergroßhandlungen der Kontrolle der örtlichen Amtsveterinäre, und es muss tierverantwortliche Personen geben, die nach §11 Tierschutzgesetz sachkundig sind”, erläutert Züpke.

“Die nachfolgenden Glieder der Handelskette müssen darauf vertrauen können, dass die jeweiligen Vorlieferanten, bei denen es sich ja um offiziell betriebene Firmen handelt, von den zuständigen Behörden überwacht werden. Wir haben insoweit eher ein Vollzugs- als ein Regelungsdefizit.”

Um möglichst sicher zu gehen, dass auch in Zulieferbetrieben der Großhandelsbetriebe Tierschutzstandards eingehalten werden, empfiehlt der ZZF Großhändlern, diese im Rahmen der Möglichkeiten regelmäßig zu besuchen und die Haltungsbedingungen zu kontrollieren. Bei EU-Importen sind Gesundheitszeugnisse zu verlangen.

ZZF fordert EU-Haltungsstandards
Außerdem fordert der ZZF EU-Tierschutzstandards für den gewerblichen Handel mit Heimtieren: “In ausländischen Zulieferbetrieben gelten die jeweiligen nationalen Tierschutzgesetze. Um eine europaweit tiergerechte Zucht und Haltung im Großhandel zu gewährleisten, sollte die EU Mindestanforderungen nach dem Vorbild des deutschen Tierschutzgesetzes für die vorübergehende Haltung von Heimtieren erlassen und – solange diese nicht umgesetzt sind – eine tierärztliche Tierschutz-Kontrolle an den Binnengrenzen einführen. Es werden ja nur noch eingeführte Tiere aus Drittländern unter Tierschutzaspekten kontrolliert”, so Claas Sascha Züpke.

Quelle: ZZF

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