
In einem Schreiben an die Netto Marken-Discount AG & Co. KG hat der ZZF das von Netto angebotene und beworbene Aquarium-Set kritisiert: Das 18-Liter-Set ermögliche keine tierschutzgerechte Haltung von Zierfischen. Der Verband hat unter anderem auf das in Deutschland für Zierfisch-Aquarien geltende Mindestvolumen von 54 Litern aufmerksam gemacht (Mindestanforderungsgutachten des Bundeslandwirtschaftministeriums) und darauf hingewiesen, dass eine Plastikpflanze nicht geeignet sei, um ein biologisches Gleichgewicht herzustellen. Darüber hinaus sei die Gebrauchsanweisung ungenügend, da Aquarianer unbedingt eine mehrwöchige Einlaufphase ohne Fische einhalten sollten.
Das Anbieten oder der Handel mit tierschutzwidrigen Produkten kollidiert mit Prinzipien des Freihandels. Allerdings ist die Anwendung von Produkten, deren Tierschutzwidrigkeit – beispielsweise in einem Mindestanforderungsgutachten – belegt wurde, in Deutschland verboten.
Quelle: ZZF
























